Social Media

Onlinefahndung über soziale Netzwerke ist legal

Wenn Facebook und Co. zum Verhängnis werden

Sind Sie zu schnell gefahren, wurden Sie mit dem Handy am Steuer erwischt oder haben Sie eine andere Ordnungswidrigkeit begangen oder war es doch Ihr Nachbar? Es ist kaum zu glauben, dass Ordnungsämter auf legalem Weg online nach Verkehrssündern suchen dürfen. Nützlich ist dabei Ihr privates Profil in den sozialen Medien, denn die Informationen die Sie dort teilen, können grundsätzlich für die Allgemeinheit als offizielle Quelle verwendet werden. Um die richtige Person zu finden, ist eine gründlich Recherche die Voraussetzung. Dies ist nicht immer gegeben durch die Beamten der Ordnungsämter. Es kommt schnell zu Verwechslungen und auf einmal werden Sie zu Unrecht einer Tat beschuldigt.

Diesen Fall schildert die 29-jährige Julia Giersch. Sie war außer sich als sie einen Bußgeldbescheid vom Ordnungsamt Düsseldorf erhielt, indem sie beschuldigt wurde mit einem Smart 31 km/h auf der Autobahn zu schnell gefahren zu sein. Das Bußgeld der vermeintlichen Täterin beträgt dabei 100€ und zudem kommen noch 3 Punkte in Flensburg. Julia fährt weder einen Smart, noch kennt sie jemanden in ihrem Umfeld der einen fährt. Sie erklärt den Behörden, dass sie das nicht war. Doch vergebens. Daraufhin legte sie Widerspruch ein und klagte, um ihre Unschuld zu beweisen. Der Fall wurde durch ihren Anwalt aufgedeckt, der sich ebenfalls die sozialen Medien zu nutzen machte. Julia erhielt ihren Freispruch.

Nach wie vor ist es sinnvoll auf sozialen Netzwerken, sowenig wie möglich von sich preiszugeben. Denn was im ersten Moment als harmloser Post erscheint, kann Sie im nächsten Moment zum Täter machen. Egal ob eine Verwechslung vorliegt oder Sie angeblich zurecht beschuldigt werden, ist nach dem Erhalt eines Bußgeldbescheides eine Prüfung auf Richtigkeit durch einen Anwalt prädestiniert. Jeder dritte Bußgeldbescheid kann fehlerhaft sein und vielleicht gehört Ihrer auch dazu.